Das Landratsamt Sächsische Schweiz / Osterzgebirge hat am Morgen des 6.6.2013 ein absolutes Betretungsverbot für das Hochwassergebiet erlassen. In der Notbekanntmachung beruft man sich auf die Paragraphen 9, 14 und 19 des Sächsischen Polizeigesetzes. Das Betretungsverbot gilt für die Orte Bad Schandau, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Königstein, Rathen, Pirna, Wehlen, Struppen und Heidenau.
Das Hochwassergebiet darf ab sofort weder betreten noch befahren werden. Zur Elbe, zu Bahnanlagen, Uferböschungen, Brücken und Hochwasserschutzanlagen muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 Metern eingehalten werden. Das Beklettern von Hochwasserschutzanlagen dürfen nicht erklettert werden. Das gilt auch für Hochwasserschutzanlagen, welche bereits defekt sind.
Bei Zuwiderhandlung werden 1000 Euro Strafe fällig.
Das Betretungsverbot trat am 6.6.2013 mit sofortiger Wirkung in Kraft.